Die Ortsplanung befasst sich mit der räumlichen Ordnung des Gemeindegebietes. Sie ist ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Gesetze und Ebenen, aber auch von diversen Sachbereichen.
Planungsbehörde ist der Gemeinderat. In der kommunalen Ortsplanung erarbeiten die Gemeinden entsprechend ihren Verhältnissen und Bedürfnissen ihre baurechtliche Grundordnung, die im Wesentlichen aus dem Zonenplan und dem Baureglement (Rahmennutzungsplan) besteht. Diese baurechtliche Grundordnung legt grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf fest, was, wo und wie gebaut werden kann.
Auch das Beitrags- und Gebührenwesen wird in Reglementen auf kommunaler Stufe geregelt.
Ihre Vorteile
- Langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse im Thurgauer Planungs- und Baurecht
- Fundierte Kenntnisse in der Kalkulation und im Beitrags- und Gebührenwesen
- Langjährige Erfahrung in der Anwendung der baurechtlichen Grundordnung
- Gesamtrevisionen mit den Teilbereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft aus einer Hand
- GIS-konforme Datenerfassung und Planerstellung
Unsere Dienstleistungen
- Strukturierung von Planungsprozessen
- Entwicklungskonzepte
- Revisionen von Ortsplanungen
- Überarbeitung und Änderungen von Zonenplänen, Baureglementen und Schutzplänen
- Überarbeitung von Beitrags- und Gebührenreglementen
- Bebauungs- und Erschliessungskonzepte, Quartierplanungen
- Prüfung der Auswirkungen von Planungsmassnahmen auf die Umwelt
- Verfahrensbegleitung