Gewässerraum Lengwil
Nach der Festlegung des behördenverbindlichen Gewässerraums durch den Kanton folgt nun in einer zweiten Phase der grundeigentümerverbindliche Gewässerraum. Die Gemeinde Lengwil ist insbesondere herausfordernd, da es sich um eine der ersten grundeigentümerverbindlichen Gewässerraumfestlegung für ein ganzes Gemeindegebiet im Kanton Thurgau handelt. Im Rahmen dieser Pionieraufgabe wurde von der NRP Ingenieure AG ein optimaler Kompromiss für die Anwohner der Uferbereiche, die betroffenen Landwirte und für das Gewässer erarbeitet.