Notfallplanung Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf
Die Gemeinden im Kanton Thurgau sind gemäss der Verordnung zum Gesetz über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen und der Verordnung des WBSNG verpflichtet, organisatorische und planerische Massnahmen zur Schadensbegrenzung infolge Naturgefahren zu treffen.
Die NRP Ingenieure AG erhielt den Auftrag die Notfallplanung aufgrund gravitativer Naturgefahren für die Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf zu erstellen. Es werden dabei die Prozesse Hochwasser, Rutschung, Steinschlag und Oberflächenabfluss hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials betrachtet, Schutzgüter eruiert und Notfallmassnahmen für den Ereignisfall definiert. Ziel ist es, übersichtliche, konkrete und pragmatische Karten und Arbeitsanweisungen für die Einsatzkräfte zu erarbeiten. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, welche Materialien (Sandsäcke, Sperrwände, etc) die Gemeinde vorhalten sollte, damit im Ernstfall auch das geeignete Material in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht.